Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die im Hundesalon Monas Hundewelt, Inh. Mona Lisa Rink (im Folgenden „der Hundesalon“ genannt) erbracht werden.
• Im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
• Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 2 Terminvereinbarung und Stornierung
• Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Telefonisch oder schriftlich vereinbarte Termine gelten als verbindlich.
• Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
• Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen ohne Absage behält sich der Hundesalon nach §615 BGB das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % bis 100 % des voraussichtlichen Behandlungspreises in Rechnung zu stellen.
• Verspätungen von mehr als 15 Minuten können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie sich einmal verspäten, rufen Sie bitte rechtzeitig an und fragen, ob eine Behandlung zeitlich noch möglich ist. Ansonsten muss ein neuer Termin vereinbart werden und es wird eine Ausfallentschädigung fällig.
§ 3 Preise und Bezahlung
• Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und dem tatsächlichen Aufwand (z. B. Mehraufwand bei starker Verfilzung oder unruhigen Hunden).
• Die Bezahlung der Dienstleistung ist direkt im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung erfolgt nicht.
• Der Hundesalon behält sich vor, bei Hunden die nicht im Salon gewaschen werden, eine erhöhte Materialgebühr von 10,00 €, zusätzlich zum regulären Behandlungspreis, zu verlangen.
• Sollten Hunde unter Aufsicht ihrer Halter wiederholt im Salon markieren oder sich lösen, behält sich der Hundesalon vor, eine Reinigungsgebühr von 10,00 € zu erheben.
• Gutscheine können nicht ausgezahlt werden.
§ 4 Pflichten des Tierhalters
• Der Tierhalter ist verpflichtet, vor der Behandlung über bestehende Allergien oder Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität, Angst) des Hundes zu informieren.
• Hunde mit akuten Krankheiten, Verletzungen oder Parasitenbefall (Durchfall, eitrige Wunden, Flöhe, Milbenbefall, etc. ) sind von einer Behandlung im Hundesalon ausgeschlossen. Der Halter verpflichtet sich, innerhalb der Stornierungsfrist von 24 Stunden den Hundesalon hiervon in Kenntnis zu setzen, andernfalls kann eine Ausfallgebühr erhoben werden. Dies gilt auch, wenn akute Krankheiten, Verletzungen oder Parasitenbefall vor Ort festgestellt werden. In diesem Fall behält sich der Hundesalon vor, die Behandlung abzubrechen oder zu verweigern und eine Ausfallgebühr zu erheben.
• Sollte ein Hund während der Behandlung Flöhe aufweisen, wird ein Aufpreis für die anschließende Desinfektion des Salons in Höhe von 30,- € fällig.
§ 5 Haftung und Versicherung
• Der Tierhalter versichert, dass es mit dem zu behandelnden Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
• Für den Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.
• Richtet das Tier Schäden im Salon oder an Personen an, haftet der Tierhalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
• Der Hundesalon haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z.B. bei Behandlung ohne Beißschutz bei bekannter Aggressivität). Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, so haftet der Hundesalon im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.
Für Verletzungen, die durch unruhiges Verhalten des Hundes oder durch nicht vorhersehbare Reaktionen des Tieres entstehen, wird keine Haftung übernommen. In diesem Falle anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen.
• Der Hundesalon haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
• Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann der Hundesalon nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.
• Nach der Behandlung kann es zu einer erhöhten Empfindlichkeit (u.a. Kälteempfinden, Sonnenbrandgefahr...) kommen. Hierfür kann der Hundesalon nicht haftbar gemacht werden.
• Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, behältsich der Hundesalon vor, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.
• Der Halter verpflichtet sich, unmittelbar nach dem Termin nach etwaigen Mängeln zu schauen, die umgehend korrigiert werden können. Spätere Ausbesserungen können in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Behandlungsregeln
• Der Hundesalon behält sich das Recht vor, die Behandlung abzubrechen, wenn das Tier extreme Aggressionen zeigt, die Gesundheit des Groomers gefährdet ist oder die Behandlung für das Tier eine unzumutbare Qual oder ein gesundheitliches Risiko darstellt. Der bis dahin entstandene Aufwand ist zu zahlen.
• Aus versicherungstechnischen Gründen ist dem Halter das Betreten des Arbeitsbereiches nicht gestattet. Der Halter kann sich während der Behandlung im dafür ausgelegten Kundenbereich aufhalten, sofern der Behandlung dadurch kein Nachteil entsteht.
Sollte der Groomer die Anwesenheit des Halters im Arbeitsbereich für nötig erachten, können hier Ausnahmen gemacht werden.